Teilnahmebedingungen der STW Gruppe

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der STW Gruppe


1. Allgemeines zu Veranstalter und Veranstaltung
Die Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft, FN 199234t, St. Veiter Straße 31, 9020 Klagenfurt und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden „STW Gruppe“) veranstalten Gewinnspiele, bei denen die Teilnehmer diverse Preise gewinnen können.Der genaue Ablauf sowie die Laufzeit der Gewinnspiele samt Einsendeschluss und die Preise werden in speziellen Teilnahmebedingungen zum jeweiligen Gewinnspiel geregelt. Im Folgenden werden die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der STW Gruppe festgelegt. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel, die beispielsweise durch Upload von Fotos oder eingegebenen Texten auf den Facebook-Seiten der STW Gruppe, mit Absenden der Teilnahme E-Mail oder mit Absenden der Teilnahmekarte per Post etc. erfolgt, akzeptieren die Teilnehmer nachfolgende allgemeine Bedingungen:

2. Teilnahme
Die Teilnahme an den Gewinnspielen der STW Gruppe ist kostenlos, freiwillig und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.

3. Teilnehmerregistrierung und Datenschutz
Ausgeschlossen von der Teilnahme an Gewinnspielen der STW Gruppe sind minderjährige Teilnehmer, die also das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Mitarbeiter der STW Gruppe und ihre nahen Angehörigen (iSd § 32 IO).Ausnahmen: Bei kleineren Gewinnen, die nur zu ihrem Vorteil sind und keine Belastungen auslösen wie Tageskarten für das Strandbad, Busfahrkarten sowie Eintrittskarten für Fußball- und Eishockeyspiele, dürfen (mündige) Minderjährige ab 14 Jahren an den Gewinnspielen teilnehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich die geforderten Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäß anzugeben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die STW Gruppe berechtigt den Teilnehmer gemäß Punkt 8. von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Der Teilnehmer stimmt ausdrücklich zu, dass seine personenbezogenen Daten, nämlich Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, zum Zwecke der Gewinnabwicklung von der STW Gruppe verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit telefonisch, per E-Mail oder mittels Brief widerrufen werden.

4. Fotowettbewerbe
Bei Veranstaltung von Fotowettbewerben durch die STW Gruppe gelten folgende zusätzlichen Bedingungen:

4.1. Inhalt der Fotos
Anstößige, rassistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder beleidigende Fotos werden von der STW Gruppe ohne Benachrichtigung umgehend entfernt. Der entsprechende Teilnehmer wird an der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.

4.2. Zusicherungen des Teilnehmers
Der Teilnehmer sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte am Foto verfügt und durch die Veröffentlichung der Fotos keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte etc., verletzt werden.In diesem Zusammenhang ist insbesondere Folgendes zu beachten: Bei Abbildung von Personen muss die abgebildete Person mit der Veröffentlichung ihres Bildes einverstanden sein Teilnehmer müssen zur Nutzung des Fotos berechtigt sein, was dann der Fall ist, wenn das Foto selbst angefertigt oder die Zustimmung des Fotografen oder der sonstigen Berechtigten eingeholt wurde. Geschützte Marken oder andere Immaterialgüter dürfen nur genutzt werden, wenn der Teilnehmer ein entsprechendes Nutzungsrecht inne hat.
Die STW Gruppe prüft nicht ob die hochgeladenen Fotos gegen Rechte Dritter oder die geltenden Gesetze verstoßen. Dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers.

4.3. Nutzungsrechte
Der Teilnehmer räumt der STW Gruppe das unentgeltliche, unwiderrufliche, nicht ausschließliche, zeitlich und örtliche unbegrenzte Recht ein, die im Rahmen von Fotowettbewerben zur Verfügung gestellten Fotos zu nutzen. Die Fotos können im Zusammenhang mit der Berichterstattung oder Werbung darüber in den Medien, beispielsweise in Tageszeitungen oder aber auch in Kundenmagazin der STW Gruppe etc. veröffentlicht werden. Des Weiteren dürfen die Fotos vervielfältigt, verbreitet (insbesondere im Magazin licht.blick), vorgeführt, gesendet, archiviert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

4.4. Zustimmungserklärung
Die Teilnehmer stimmen ausdrücklich zu, dass ihr Name zusammen mit den Fotos veröffentlicht werden und im Falle eines Gewinns ihr Name zum Zwecke der Bekanntmachung in den Medien, insbesondere im Kundenmagazin licht.blick. aber auch in den Tageszeitungen, veröffentlicht werden.

5. Einsendeschluss
Der Einsendeschluss für die Teilnahme an den einzelnen Gewinnspielen wird immer bei der Veröffentlichung der Gewinnspiele bekanntgegeben. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Fotos oder Antworten nehmen nicht mehr am Gewinnspiel teil.

6. Vorzeitige Beendigung
STW Gruppe behält sich vor, Gewinnspiele, die Glücksverträge darstellen, zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die STW Gruppe insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet werden kann.

Stellt das Gewinnspiel der STW Gruppe eine Auslobung im Sinne des § 860 ABGB dar, kann die Auslobung bis zur Vollendung der Leistung widerrufen werden (§ 860a ABGB).

7. Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von der STW Gruppe benachrichtigt. Gleichzeitig stimmt der Teilnehmer zu, dass sein Vorname in Verbindung mit dem Wohnsitz zum Zwecke der Bekanntgabe der Gewinner der jeweiligen Gewinnspiele auf Facebook, in den Medien, insbesondere im Kundenmagazin licht.blick, aber auch in den Tageszeitungen, veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann vom Teilnehmer jederzeit telefonisch, per E-Mail oder mittels Brief widerrufen werden. Weiters stimmt der Teilnehmer zu, dass die STW-Gruppe die personenbezogenen Daten des Gewinners, nämlich Name, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer an den Preissponsor bzw. Kooperationspartner übermitteln darf, um eine Aushändigung des Gewinnes zu ermöglichen. Falls der STW Gruppe nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail oder im Facebook auf der Pinnwand/Persönliche Nachricht benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(2) Die Preise sind entweder persönlich vom Gewinner in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft abzuholen oder werden bei Bekanntgabe der Adresse per Post versendet. Die Lieferung erfolgt innerhalb Österreichs frei Haus. Die darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen.

(3) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Preissponsor bzw. einem von diesem beauftragen Reisveranstalter. Der Gewinner hat daher keine unmittelbaren Ansprüche gegen eine Gesellschaft der STW Gruppe aufgrund und im Zusammenhang mit der Reisedurchführung. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Preissponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegeben Termin oder Zeitraum durchgeführt, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.

(4) Die Anreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof, etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon, etc.).

(5) Eine Ablöse der Gewinne in bar ist nicht möglich.

8. Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die STW Gruppe das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

9. Haftung
(1) Die Haftung der STW Gruppe für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden).
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner/Preissponsor gestifteten Gewinnen haftet die STW Gruppe nicht. 10. Schlussbestimmungen (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Zwischen der STW Gruppe und den Teilnehmern wird vereinbart, dass ausschließlich österreichisches Recht gilt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Klagenfurt. Diese Vereinbarung gilt nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG.